FAQ: Streichung des Begriffs „vorläufig“ im Titel der Rechnung auf Yoplanning

Frage: Ist es möglich, den Begriff „vorläufig“ aus dem Rechnungstitel in Yoplanning zu entfernen?

Antwort: Bei Yoplanning entsprechen die Dokumente mit der Bezeichnung „Vorläufige Rechnungen“ tatsächlich Bestellungen. Wir verwenden den Begriff „vorläufige Rechnung“, da in der Dienstleistungsbranche häufig per Vorkasse bezahlt wird. Für Endkunden ist dieser Begriff daher verständlicher.

Im Bereich der Leistungserbringung werden offizielle Rechnungen erst nach Abschluss der Leistung ausgestellt. So funktioniert es in Yoplanning:

  • Mit dem Rechnungsmodul: Die endgültige Rechnung wird automatisch eine bestimmte Anzahl von Tagen nach der Dienstleistung erstellt, entsprechend den für Ihr Team definierten Parametern.

  • Ohne das Rechnungsmodul: Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, ein Rechnungsdokument außerhalb der Yoplanning-Anwendung zu erstellen.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Verwendung des Wortes „Rechnung“ in der Kopfzeile eines Dokuments strengen steuerlichen Vorschriften unterliegt. Dieser Begriff kann nicht für ein Dokument verwendet werden, das keine echte Rechnung ist. Zur Einhaltung dieser Vorschriften ist daher der Begriff „vorläufig“ erforderlich, um diese vorläufigen Dokumente von den offiziellen Schlussrechnungen zu unterscheiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht möglich ist, den Begriff „vorläufig“ aus dem Titel vorläufiger Rechnungen in Yoplanning zu entfernen, ohne die Klarheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dieser Dokumente zu beeinträchtigen.

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