Kann ich einen Abzug von den an meine Mitarbeiter gezahlten Honorare vornehmen?
Es kommt häufig vor, dass Dienstleistungen oder Ausrüstung direkt vom Team im Namen seiner Mitarbeiter bezahlt werden. Hierzu können gehören:
Professionelle Outfits,
Ein Gewerkschaftsausweis,
Skiliftpässe für Skigebiete,
Verschiedene Geräte werden vom Team zentralisiert und anschließend dem Personal weiter in Rechnung gestellt.
Diese Kosten können nicht direkt von der Gebühr abgezogen werden, da es sich hierbei nicht um eine Gebührenminderung, sondern um Berufshonorare handelt. Diese Kosten müssen separat abgerechnet werden und als separate Rechnung erscheinen, die das Personal wie jede andere professionelle Rechnung in seiner Buchhaltung erfassen kann.
Wie geht es weiter?
Das Team muss eine Rechnung im Namen des Personals ausstellen, als würde es ihm eine Ware oder Dienstleistung verkaufen. Diese Rechnung muss formell sein und alle erforderlichen rechtlichen Hinweise enthalten. Die Mitarbeiter können diesen dann ihrem Steuerberater vorlegen, damit dieser bei den Berufskosten berücksichtigt werden kann.
Können diese Beträge direkt von den Gebühren abgezogen werden?
Ja, es ist durchaus möglich, fällige Beträge an der Quelle einzubehalten. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise eine Gebühr von 1.000 € hat, das Team ihm aber Gebühren von 200 € für Geräte oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt hat, kann er Folgendes tun:
Stellen Sie eine Rechnung über 200 € auf den Namen des Mitarbeiters aus.
Zahlen Sie direkt 800,- € statt 1.000,- € und begründen Sie diesen Abzug mit der entsprechenden Rechnung.
Auf diese Weise können die Mitarbeiter die Nettodifferenz deutlich erkennen und haben gleichzeitig die Rechnung für ihre eigene Buchhaltung. Diese Methode vereinfacht das Zahlungsmanagement und erfüllt gleichzeitig die Buchhaltungspflichten.
📌 Bitte beachten: Diese Vorgehensweise muss transparent sein und von den Mitarbeitern akzeptiert werden, die Zugriff auf die entsprechenden Rechnungen haben müssen.
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